Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Ist der Kursteilnehmer nicht volljährig treten die Erziehungsberechtigten, bzw. der oder die Person, der das Sorgerecht für das teilnehmende Kind obliegt ein, im nachfolgenden Vertragspartner genannt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Anmeldung des Vertragspartners und der darauf folgenden Bestätigung durch die DeRen Schule, im nachfolgenden der Veranstalter genannt. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner, die Kursgebühren in der angegebenen Höhe termingerecht an den Veranstalter zu entrichten.

3. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Der Vertragspartner kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist der Eingang des Widerrufs beim Veranstalter maßgeblich. Sofern der Nutzer den Kurs begonnen hat/die erste Unterrichtseinheit abgelaufen ist, gilt das Widerrufsrecht nicht.

Unbeschadet des Widerrufsrechts sind bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen durch den Kunden zu bezahlen.

4. Bedingungen für Sprachkurs Kinder/Schüler

Zu Vertragsbeginn wird vereinbart, ob der Kurs als Präsenzkurs oder als Onlinekurs via Skype oder Zoom, usw. ausgeführt wird. Ein Wechsel z.B. von Präsenz zu Online ist möglich, wenn

– ein beiderseitiges Einverständnis vorliegt.

– eine behördliche Anordnung den Präsenzunterrichtet untersagt.

– der Präsenzunterrichts nicht ohne erhebliches zusätzliches Risiko oder Mehraufwand veranstaltet werden kann.

Der Teilnehmer startet mit dem vereinbarten Kurs. Entsprechend des Lernfortschritts kann der Teilnehmer nach Rücksprache mit der Kursleitung in ein weiterführendes oder aufbauendes Lernprogramm wechseln.

Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.

Den Anweisung der Lehrkraft ist Folge zu leisten. Stört ein Teilnehmer durch ein unzumutbares Verhalten wiederholt den Kursablauf, kann dies zum Ausschluss von der Teilnahme führen. In diesem Falle ist der Veranstalter nicht verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.

5. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

Der Kursvertrag läuft jeweils über den Zeitraum vom 16. Juli bis zum 15. Juli des folgenden Jahres und ist in 2 Semester, bis und ab 1. Februar, unterteilt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiters Jahr, wenn der Vertrag nicht vom Vertragspartner oder von dem Veranstalter vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Der Veranstalter behält sich das allgemeine Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor.

Eine Kündigung der Teilnahme muss schriftlich durch den Vertragspartner oder Veranstalter mittels Briefs oder E-Mail erfolgen. Der Tag des Eingangs ist ausschlaggebend.

6. Zahlungen und Fälligkeit

Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für einen Kurs als Vorauszahlung fällig, frühestens jedoch nach Eingang der Rechnung.

Wird der Vertrag erst nach Beginn des jeweiligen Schuljahres abgeschlossen, wird diese Kursgebühr anteilig berechnet. Die Reduktion ist anteilig für die verpassten Unterrichtseinheiten zu berechnen.

Falls nicht anders vereinbart, werden die für den Kurs anfallenden Kosten mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Kosten, die mit dem Lastschriftverfahren zusammenhängen, wie z.B. Rückbuchungen von Kursgebühren, gehen immer zu Lasten des Verursachers.

Nach einer Rückbuchung des Lastschrifteinzuges, ist der Veranstalter berechtigt, die anfallenden Kosten einzufordern.

7. Ausfall/Rücktritt durch Veranstalter

Entfällt eine Kurseinheit aus Gründen die der Veranstalter zu vertreten hat, wird ein Nachholtermin angeboten. Bereits bezahlte Kursgebühren bleiben davon unberührt. Die Unterbrechung begründet keinen außerordentlichen Kündigungsgrund.

Bei Nachholterminen hat der Veranstalter darauf zu achtet, dass so viele Teilnehmer wie möglich diesen Nachholtermin wahrnehmen können.

Wenn die Teilnehmeranzahl eines Kurses der Mindest- oder Maximalteilnehmerzahl nicht oder nicht mehr entspricht, kann der Veranstalter einen Kurs beenden. Ein Entschädigungsanspruch seitens des Teilnehmers kann hieraus nicht abgeleitet werden.

8. Rückzahlungsansprüche

Eine Rückzahlung der Gebühren von nicht in Anspruch genommener Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen.

Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung besteht, wenn eine oder mehrere ausgefallene Kurseinheiten bis zum Ende der nächsten Sommerferien durch den Veranstalter nicht nachgeholt werden. Die Rückerstattung ist anteilig für die einzelne Unterrichtseinheit zu berechnen.

Bei einem außerordentlichen Kündigungsgrund besteht ein Anspruch auf die Rückzahlung der Kursgebühren für ungenutzte Kurseinheiten von nicht angefangen Semestern.

9. Urheberrechte

Die vom Veranstalter ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

10. Haftung / Versicherungsschutz

Die Kursleitung des Veranstalters übernimmt während des Kurses die Aufsicht über die Kinder. Wird das Kind zum Kurs gebracht, kann die Aufsichtspflicht nur an die kursleitende Person übertragen werden, wenn eine ordnungsgemäße Übergabe stattfindet.

Ein Kind darf den Kurs alleine verlassen, wenn dazu das Einverständnis der erziehungsberechtigten Person schriftlich beim Veranstalter vorliegt.

Hat der Kursteilnehmer eine Krankheit, Behinderung oder Allergie, ist dies mit den Teilnehmerdaten dem Veranstalter mitzuteilen. Der Erziehungsberechtigte hat die Pflicht, den Veranstalter über Veränderungen zu informieren.

11. Haftungsausschlus

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für

– gesundheitliche oder sonstige Schäden von Teilnehmern oder Dritten. Ausgenommen hiervon ist, wenn der Schaden ursächlich auf den Mitarbeiter des Veranstalters zurückzuführen ist.

– den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die von dem Teilnehmer mitgebracht werden.

– Folgen, die ursächlich aus fehlenden Informationen über den Teilnehmer, wie z.B. Krankheiten, Allergien usw., hervorgehen.

12. Notfall

Im Notfall wird ein Erziehungsberechtigter schnellstmöglich telefonisch informiert, soweit entsprechende Telefonnummern für den Notfall dem Veranstalter mitgeteilt wurden.

Aufgrund von fehlenden und unvollständigen Kontaktinformationen kann dem Veranstalter kein Versäumnis unterstellt werden.

13. Schlussbestimmung

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder soweit der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.